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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Yogakurse sind in Form von ganzen Kursen buchbar und gelten über einen festgelegten Leistungszeitraum für 8-15 Yogaeinheiten zu á 60 Minuten. Versäumte Einheiten können in dem jeweiligen Parallelkurs (falls angeboten) während des Leistungszeitraumes nachgeholt werden.

Maximale Anzahl an Kursteilnehmern: 6 bzw. 12 Personen (je nach Veranstaltungsort)

Einstieg in laufende Kurse
Ein Einstieg für Neukunden ist nach Absprache mit der Kursleiterin jederzeit möglich.

Ferien/Feiertage/Ausfallstunden/Vertretungen
An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien finden keine Stunden statt, können aber bei Interesse und Mehrheitsbeschluss ONLINE stattfinden. Versäumte Stunden werden nicht erstattet, können jedoch innerhalb des Leistungszeitraumes in dem Parallelkurs (falls angeboten) nachgeholt werden. Im Falle eines Unfalls oder länger andauernder Krankheit, finden wir eine Lösung!. Ich behalte mir vor, die Kurse bei notwendigen Bedarf von einer anderen qualifizierten Yogalehrerin vertreten zu lassen.

Mindestteilnehmerzahl
Für die Yogakurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 bzw. 6 Personen (abhängig vom Veranstaltungsort). Ist diese Anzahl 2 Wochen nach Kursbeginn nicht erreicht, kann der Kurs abgesagt werden. Sollte ich aus irgendeinem Grund gezwungen sein, den Kurs abzusagen, wird die nicht konsumierte Beitragssumme, innerhalb von 30 Tagen nach Absage in vollem Umfang zurückerstattet.

Anmeldung 
Die Anmeldung erfolgt verbindlich, unter ausdrücklicher Anerkennung der AGB und verpflichtet zur Zahlung der jeweiligen Gebühr. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ich behalte mir das Recht vor, Anmeldungen infolge einer Überbelegung abzulehnen bzw. kann dann auch eine andere Lösung angeboten werden.

Bezahlung
Der Kursplatz gilt als reserviert, sobald die Anmeldung persönlich, telefonisch oder schriftlich per E-Mail an office@harmoniewerkstatt.at erfolgte und von mir eine Anmeldebestätigung zugesandt wurde. Der Kursbetrag ist vor Kursstart auf mein Konto zu überweisen oder am ersten Kurstag mitzubringen.

Bei kinesiologischen Sitzungen, Yogatherapie oder Nuad Thai Yoga Körperarbeit erfolgt die Bezahlung beim Termin.

Zahlungsbedingungen in Unternehmen werden individuell verhandelt.

Rücktritt des Kunden
Bei gebuchten Yogakursen ist ein Rücktritt durch eine an mich gerichtete schriftlicher Erklärung 
(office@harmoniewerkstatt.at) möglich. Im Falle des Rücktritts 2 Tage vor Kursbeginn wird ein Betrag von € 14,00 für den Ausfall einbehalten.

Gebuchte Termine im Bereich Kinesiologie und Nuad Thai Yoga Körperarbeit oder Yogatherapie sind spätestens 24 Stunden zuvor zu stornieren. Bei unentschuldigten Nichterscheinen wird der volle Betrag für die gebuchte Behandlung fällig.

Bei einer späteren Abmeldung kann nur im Falle einer Verletzung oder Krankheit (mit ärztlicher Bestätigungen) eine Rückerstattung erfolgen bzw. von Zahlungsforderung Abstand genommen werden.

Reisekosten
Bei Kursen/Seminaren für Unternehmen außerhalb des Grazer Stadtgebiets verrechne ich ab Wohnort pro km im PKW das amtliche Kilometergeld. Andere Transportmittel (z.B. Bus, Bahn, Taxi  etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Haftungsausschluss
Jedweilige Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jegliche Haftung gegenüber der Kursleiterin bzw. Körperarbeiterin Mag. Karin Taschek sowie anderen VertretungslehrerInnen und KursteilnehmerInnen wird ausgeschlossen. Grundsätzlich sind die angebotenen Bewegungseinheiten für gesunde Menschen geeignet. 

Bei körperlichen Beschwerden ist die Eignung durch einen Arzt abzuklären. Ausschlussgründe sind akute Knochen-, Gelenks- und Bandscheibenprobleme, schwere Herz- und Lungenkrankheiten, Epilepsie und psychische und psychosomatische Erkrankungen.

Gesundheitliche Eignung – Krankheit - Schwangerschaften
Die Teilnahme am Yogaunterricht setzt voraus, dass der/die TeilnehmerIn gesund ist. Wer sich krank fühlt, soll daher am Yogaunterricht nicht teilnehmen. Wer an einer ansteckenden Krankheit leidet, darf am Yogaunterricht nicht teilnehmen. Ich behält mir vor, bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung, die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung von der/dem TeilnehmerIn zu fordern und die Teilnahme am Yogaunterricht bis dahin zu untersagen.

Schwangerschaften sind jeweils vor Beginn der Yoga-Einheit, des Kurses oder Workshops der Yogalehrerin/dem Yogalehrer aus eigenem Impuls bekanntzugeben.

Auch Verletzungen der Gelenke oder der Wirbelsäule, Herzbeschwerden und andere körperliche Beeinträchtigungen sind ebenfalls der Yogalehrerin/dem Yogalehrer jeweils vor Beginn der Yoga-Einheit, des Kurses oder Workshops aus eigenem Interesse bekanntzugeben.